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Brandsohle

Die Brandsohle gehört zu den Innenbodenteilen des Schuhs. Nach den Bestimmungen der ENISO 20344 muss die Brandsohle so in die Schuhkonstruktion eingearbeitet sein, dass sie nicht herausgenommen werden kann, ohne den Schuh zu zerstören. Die Brandsohle verbindet den Schaft mit dem Boden der Schuhe. Der Schaft des Schuhs wird mit der Brandsohle vernäht oder weit unter der Brandsohle AGO-gezwickt – je nach Machart. Unterhalb der Brandsohle werden Zwischen- und Laufsohle angespritzt oder angeklebt. Der Brandsohle kommt eine grosse Bedeutung für die Qualität des Schuhs zu, da eine hohe Belastung durch den Fussschweiss auftritt und die Brandsohle über die gesamte Lebensdauer des Sicherheitsschuhs halten muss. Um diesen besonderen Anforderungen gerecht zu werden und dem Schuhträger den grösstmöglichen Tragekomfort zu bieten, werden Lederbrandsohlen bzw. Brandsohlen aus antistatischem Material eingesetzt. Nach den Vorschriften der ENISO 20345 muss die Brandsohle eine Mindestdicke von 2 mm aufweisen. Bei Brandsohlen aus Leder darf der pH-Wert nicht geringer als 3,5 sein. Darüber hinaus gelten Vorschriften für den Abriebwiderstand, die Wasseraufnahme und das Wasserabgabevermögen.
Der Name Brandsohle ist abgeleitet vom Fussbrennen, das durch die hohe Schweissbelastung und die damit verbundenen Nebenwirkungen auftreten kann.

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