Die neue Europäische Norm unterscheidet grundsätzlich zwischen Grund- und Zusatzanforderungen. Ein Grossteil der eingesetzten Sicherheitsschuhe erfüllt neben den Grundanforderungen auch eine oder mehrere Zusatzanforderungen. Aus diesem Grund ist die Struktur der Kennzeichnung für Sicherheitsschuhe vereinfacht worden, in dem bestimmte Kombinationsmöglichkeiten in Form von Kurzsymbolen standardisiert worden sind. Für Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 gilt:
S1: Sicherheitsschuh, der neben den Grundanforderungen der EN ISO 20345 noch die Zusatzanforderungen geschlossener Fersenbereich, Antistatik und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich erfüllt.
S2: wie S1, jedoch wird zusätzlich der Punkt Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme gefordert.
S3: wie S2, jedoch wird zusätzlich die Durchtrittsicherheit und die Profilierung der Laufsohle gefordert.