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ESD

Bedeutung von ESD

Nicht nur die elektrostatische Aufladung und der Schutz des Menschen spielen in der Industrie eine wichtige Rolle, sondern auch der Schutz von Werkteilen und Geräten durch kontrollierte Ableitung.

In diesem Zusammenhang kommt eine weitere Norm ins Spiel, die sich mit eben dieser elektrostatischen Entladung („electro static discharge“ = ESD) befasst: DIN EN 61340-5-1 („Schutz von elektronischen Bauelementen gegen elektrostatische Phänomene“).

Der in dieser Norm definierte ESD-Bereich ist letztlich eine Eingrenzung des antistatischen Bereichs aus der Sicherheitsschuhnorm EN ISO 20345. Die untere Grenze des Durchgangswiderstand liegt hier bei 100 Kiloohm und die Obergrenze bei 35 Megaohm (3,5 x 107 Ohm).

Das bedeutet also, dass ein Schuh, der ESD-fähig ist, in jedem Fall gleichzeitig auch antistatisch ist. Im Umkehrschluss ist jedoch nicht jeder antistatische Schuh ESD-fähig.

Wenn beispielsweise ein Durchgangswiderstand von 100 Megaohm gemessen wird, ist der Schuh antistatisch, aber ausserhalb der ESD-Grenzwerte. Hat der Schuh einen Durchgangswiderstand von nur 1 Megaohm, ist er sowohl antistatisch als auch ESD-fähig.

Da es sich bei ESD um die Erfüllung einer Norm aus dem Produktschutzbereich (Elektrotechnik) handelt, muss die Kennzeichnung unabhängig von der CE-Markierung erfolgen.

An Sicherheitsschuhen, die diese Norm erfüllen, befindet sich daher zusätzlich das gelbe ESD-Zeichen. Haben die Schuhe zwar keine gesonderte ESD-Kennzeichnung, aber mindestens die Kennzeichnung S1, so sind sie grundsätzlich antistatisch.

ACHTUNG: ESD fähige Sicherheitsschuhe werden verwendet, um eine statische Entladung an „elektrostatisch gefährdeten Bauelementen (EGB) zu vermeiden. ESD fähige Schuhe können nur in EPA-Arbeitsbereichen (EPA – Electrostatic protected area) sinnvoll verwendet werden.

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