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PSA – Persönliche Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet Ausrüstungsgegenstände, die dazu dienen, den Träger / die Trägerin vor Gefahren zu schützen. Dabei kann es sich um Gefahren am Arbeitsplatz oder auch im privaten Bereich handeln.

PSA umfasst verschiedene Arten von Schutzausrüstungen wie beispielsweise Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe oder Sicherheitsschuhe. Die Art der PSA hängt dabei von der Art der Gefahr ab, gegen die sie schützen soll.

In vielen Berufen ist das Tragen von PSA gesetzlich vorgeschrieben, um den Schutz der MitarbeiterInnen zu gewährleisten.

Wichtig ist, dass die PSA korrekt ausgewählt, angelegt und verwendet wird. Eine regelmässige Überprüfung der PSA auf ihre Funktionsfähigkeit und Schutzwirkung ist ebenso wichtig wie die Schulung der MitarbeiterInnen im Umgang mit der PSA.

Im Falle eines Unfalls oder Schadens kann die korrekt verwendete PSA dazu beitragen, die Schwere der Verletzungen zu mindern oder sogar zu verhindern. Daher ist die richtige Auswahl und Verwendung von PSA ein wichtiger Faktor für die Sicherheit am Arbeitsplatz und im privaten Bereich.

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