Die Wasserdampfdurchlässigkeit des Leders ist notwendig, damit der Fuss im Schuh nicht zu sehr schwitzt. Beide Anforderungen gehören zu den Grundanforderungen der EN 344 an das Schuhoberteil. Die Wasserdampfdurchlässigkeit darf nicht geringer als 0,8 mg/cm2 x h) sein. Die Wasserdampfzahl darf nicht unter 20 mg/cm2 liegen.