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Wasseraufnahme/Wasserdurchtritt

Nach den Vorschriften der EN ISO 20345 darf bei Schuhoberteilen nach den Sicherheitskategorien S2 und S3 die Wasseraufnahme 60 Min. nach Prüfbeginn nicht grösser als 30% sein. In dieser Zeit darf kein Wasser durch das Schuhoberteil durchtreten. Nach weiteren 30 Min. darf der Wasserdurchtritt durch das Schuhoberteil max. 2 g betragen. Um diese Werte zu erreichen, sind die Schuhe nach S2 und S3 mit hydrophobiertem Rindleder ausgestattet. Die so ausgerüsteten Schuhe können deshalb auch in Bereichen eingesetzt werden, in denen das Auftreten von Feuchtigkeit zu erwarten ist.

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